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Baden-Württemberg

Landesverwaltungsgesetz

Artikel 4 des Gesetzes vom 14.10.2008 (GBl. S. 313), in Kraft getreten am 01.01.2009

zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2024 (GBl. S. 114) m.W.v. 01.01.2025

Erster Teil

§ 1Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden

Zweiter Teil

§ 2Dienst- und Fachaufsicht

§ 3Inhalt der Dienst- und der Fachaufsicht

§ 4Aufgabenübertragung

§ 5Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

§ 6Verwaltungsdaten

Dritter Teil
Erster Abschnitt

§ 7Einteilung

§ 8Aufgaben

§ 9Änderung der Geschäftsbereiche der Ministerien

Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt

§ 10Allgemeine Verwaltungsbehörden

Zweiter Unterabschnitt

§ 11Regierungsbezirke und Regierungspräsidien

§ 12Gebiet der Regierungsbezirke

§ 13Aufgaben

§ 14Aufsicht

Dritter Unterabschnitt

§ 15Aufgabenzuweisung, Gebühren und Auslagen

§ 16Gemeinsame Durchführung von Aufgaben

§ 17Verwaltungsgemeinschaften

§ 18Aufgaben

§ 19Zuständigkeit der Großen Kreisstädte und der Verwaltungsgemeinschaften

§ 20Aufsicht über die Landratsämter

§ 21Aufsicht über die Stadtkreise, Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften

§ 22Vorgaben zum Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung

Dritter Abschnitt

§ 23Einteilung

§ 24Aufgaben

§ 25Errichtung, Aufhebung, Sitz und Bezirk

§ 26Aufsicht über die besonderen Verwaltungsbehörden

Vierter Teil

§ 27Verhältnis zum Polizeigesetz

§ 28Verwaltungsvorschriften

Was ist das?

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